Elektro-Lehmann macht ihre
Nach den aktuellen Nachrichten aus Politik und Wirtschaft soll sich der Verkehr in Zukunft elektrisch bewegen. Elektrofahrzeuge sind leise, fahren lokal emissionsfrei und können schon heute unterbrechungsfrei bis zu 500 Kilometer Fahrtweg zurücklegen. Zum Bereich E-Mobilität gehört jedoch auch eine elektrotechnische Peripherie die den veränderten Anforderungen gerecht wird.
Elektro-Lehmann bietet als zertifizierter E-Mobilität Fachbetrieb in diesem Rahmen die passenden Dienstleistungen und Produkte, mit denen das Thema alltagstauglich, nutzerfreundlich und komfortabel wird. Von der Steckdose für das E-Bike in der heimischen Garage bis hin zu Ladelösungen für Unternehmen und die Kopplung mit erneuerbaren Energien – unsere Angebote und Produkte beruhen auf neuster Technik namhafter Hersteller, die fortlaufend weiterentwickelt und verbessert werden! Elektro-Lehmann hat für jeden das passende Angebot und ist der richtige Partner, um Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens im Bereich E-Mobilität beiseite zu stehen.
Bereiten auch Sie sich auf die Mobilität der Zukunft vor und kontaktieren Sie uns jederzeit, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!
Kennen Sie schon die vielfältigen staatlichen Förderprogramme und Steuervergünstigungen im Rahmen der Elektromobilität?
Ab dem 01. Januar 2019 bis voraussichtlich 31. Dezember 2021 müssen privat genutzte E-Dienstwagen nur noch mit 0,5% des deutschen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil monatlich versteuert werden. Das gilt auch für Plug-In Hybridfahrzeuge, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Maximal 50 Gramm CO2 (Kohlendioxid) Ausstoß pro Kilometer, oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern. Die Finanzierungsart (Kauf oder Leasing) spielt dabei keine Rolle (bundesfinanzministerium.de). Als Beispiel reduziert sich die monatliche Versteuerung des geldwerten Vorteils bei einem Volvo V60 T8 Twin Engine (Bruttolistenpreis 60.100,00€) von 601,00€ auf 300,50€. Weitere Informationen zum Fahrzeug erhalten Sie hier: www.autoschoen.de
- Die private Nutzung von Dienst-Elektrofahrrädern bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit, die ansonsten vollständig von der Firma finanziert werden, ist komplett steuerfrei. Über 25km/h Höchstgeschwindigkeit greift die reguläre Dienstwagenbesteuerung (bundesfinanzministerium.de).
- Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, gilt eine zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer (bundesfinanzministerium.de).
- Vom Arbeitgeber bereitgestellte Lademöglichkeiten für Elektroautos sind für den Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2020 einkommenssteuerfrei nutzbar (bundesfinanzministerium.de).
- Die Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs wird aktuell mit bis zu 2000€ gefördert, die eines Hybridfahrzeugs mit bis zu 1500€ („Umweltbonus“). Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: bafa.de.
- Unternehmen können sich bis zu 60% der Investitionssumme für die Umstellung des Fuhrparks, sowie des Dienstreisemanagements auf umweltfreundlichere Alternativen fördern lassen. Informationen dazu gibt es in der Förderdatenbank des Bundes foerderdatenbank.de und auf der Homepage des TÜV Rheinland www.tuv.com.
- Förderung von Ladeinfrastruktur über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen bav.bund.de.
- Darlehen über das KfW-Umweltprogramm für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur: kfw.de.
- Nur für Sachsen: Förderung von Ladeinfrastruktur in Kombination mit Stromspeichern über die sächsische Aufbaubank: sab.sachsen.de.
*Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich immer bei den jeweils genannten Stellen